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Donnerstag, 4. Dezember 2008

Bradley Burston und die Monsterisierung des Feindes

Es gibt böse und grausame Menschen, aber es nicht gut, wenn sie nur noch als „Monster“ gesehen und damit entmenschlicht werden. Noch schlimmer und für das menschliche Zusammenleben gefährlicher ist es, wenn nicht individuelle Menschen aufgrund spezieller Taten, sondern pauschal ganze - religiös, politisch, ethnisch oder sonstwie definierte - Gruppen als Monster dämonisiert und angegriffen werden.

Einen aktuellen, wenn auch wahrlich nicht originellen Vorgang solcher pauschalen Monsterisierung präsentiert Bradley Burston, Kolumnist der israelischen Zeitung „Haaretz“. In seinem Beitrag "The Jihadi as Nazi, from 9/11 to Mumbai“ (http://haaretz.com/hasen/spages/1042960.html) " offenbart er, dass er nach der grausamen Ermordung mehrerer Juden in Bombay (Mumbai) zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die islamischen Fundamentalisten (Jihadi) Monster seien. Monster – also das Schlimmste, was es gibt– : kein Wunder, dass nach dieser Gleichung Jihadi=Monster sofort auch die weitere Gleichsetzung Jihadi=Nazi erfolgt. Ein Argument dafür, dass die Jihadi Monster seien, findet Burston darin, dass sie angeblich ihrerseits alle Juden als Monster ansehen. Ich bezweifle, dass diese reziproke Monsterisierung irgendetwas Gutes bewirkt und irgendein positives Resultat zeigt. Das Ergebnis ist vielmehr gegenseitige maximale verbale und gedankliche Aggressivität, der unausweislich entsprechend aggressive Taten folgen.

Zur burstonschen Monsterargumentation gehört es, dass Monster, die Israel und die Juden bedrohen, damit zugleich auch der ganzen Welt feind sind. Dieses Argumentationsmuster findet man im politischen Zusammenhang regelmäßig auch im Zusammenhang mit der Iran-Diskussion. So gab der frühere israelische Botschafter Avi Primor in einer deutschen Talk-Show zum Besten, dass die iranische Atomrüstung nicht nur Israel bedrohe, sondern alle Länder. Chile, Neuseeland, Russland, Island, die Schweiz, China, Zimbabwe und viele Staaten andere werden sich freuen, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass sie vom Iran bedroht werden.

Burston meint, die Nazis – das mythisch gewordene Paradebeispiel für Monster - hätten alle Völker gehasst. Die historische Genauigkeit gebietet es darauf hinzuweisen, dass die Nationalsozialisten weder das schwedische noch das norwegische, ungarische, slowakische, isländische, japanische, indische, italienische, irische, kroatische oder tibetische Volk gehasst haben - um nur diese Beispiele zu nennen.

Nicht nur an diesem Beispiel Burstons sieht man: Wer bestimmte Kollektive zu Monstern erklärt, will es mit den Fakten nicht so genau nehmen.

Stephanie Irrgang über Peter Krause - Rezension einer Rezension

Die Historikerin Dr. Stephanie Irrgang hat sich in einer Rezension des jüngsten Buches des emeritierten Trierer Juristen Prof. Peter Krause angenommen: „Rechtswissenschaften in Trier. Die Geschichte der juristischen Fakultät von 1473 bis 1798“:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=11465

Das ist zunächst einmal verdienstvoll, weil es dazu beiträgt, diesem hochlöblichen Werk zumindest in Fachkreisen größere Aufmerksamkeit zu verschaffen. Die Irrgang-Rezension ist allerdings eine Mischung aus verständlichem außerordentlichem Lob und sachlich nicht nachvollziehbarer unberechtigter Kritik. Frau Irrgang schreibt einerseits: „Umfang der Studie und Detaildichte muten fast wie ein Wunder an“ und verweist auf Krauses „akribische Lektüre der Quellen“. Mit Recht bemerkt sie, dass an dem Werk von Krause künftig kein Weg mehr vorbeiführen wird.

Andererseits glaubt sie, angebliche Misstände des Werks bemängeln zu müssen. Da heißt es beispielsweise bei ihr: „Leider mangelt es vielfach an klaren Belegen für dessen neue Befunde, was für weitergehende Untersuchungen an sich bedeutet, erneut alle Angaben zu prüfen. Besonders die Eintragungen aus dem Statutenbuch sind nicht mit genauer Seitenangabe belegt. Der Leser muss sich umständlich selber die Belege heraussuchen.“ Eine höchst seltsame Kritik, denn Krause hat seine Erkenntnisse und Forschungen sehr wohl mit aller wissenschaftlich erwünschten Klarheit belegt: Gerade die Eintragungen aus dem Statutenbuch sind mit genauer Seitenangabe wiedergegeben! Jede einzelne Seite des abgedruckten Statutenbuchs ist am Seitenrand von Krauses Buch mit exakter Seitenangabe versehen. Das muss Stephanie Irrgang völlig übersehen haben – vielleicht weil ihr anscheinend recht oberflächlicher Blick zu sehr auf die Fußnoten fixiert war.

Oder wollte sie Krause „eins auswischen“? Solche allzumenschlichen Motive sind ja auch in Gelehrtenkreisen weder unbekannt noch selten. Immerhin hat der sorgfältig lesende Peter Krause auf S. 291 in Fußnote 4 auf einen inhaltlichen Fehler in Irrgangs Dissertation hingewiesen – und zwar auch diesmal wieder mit genauen Seitenangaben. Vielleicht erklärt sich aus diesem Zusammenhang heraus eine weitere ungerechtfertigte und überflüssige Anmerkung Irrgangs: „Überhaupt erscheint die Materialdichte auch in den Fußnoten, Anhängen und Listen derart überorganisiert, dass sich die Lektüre selbst für den geübten Leser serieller Quellen und prosopographischer Kataloge beschwerlich gestaltet.“ Krauses Fußnotenapparat hält sich bei aller Sorgfalt sehr in Grenzen. Ich selbst habe jedenfalls nicht im Geringsten den Eindruck einer beschwerlichen Lektüre gehabt – ganz abgesehen davon, dass man an ein solches Werk ohnehin nicht in der Erwartung einer anspruchslosen Feierabendlektüre herangehen sollte. Eine Überorganisation hätte vielleicht dann vorgelegen, wenn Krause den wenig hilfreichen Rat Irrgangs beherzigt hätte, auch die ungedruckten Quellen ins Literaturverzeichnis zu übernehmen. Was hätte dort die Aufzählung von Beständen aus dem Landeshauptarchiv in Koblenz oder aus der Stadtbibliothek an zusätzlichem Nuitzen bringen sollen? So findet man sie dagegen mühelos an den richtigen Stellen des Buches – dort, wo man sie thematisch erwartet und wo sie bei diesem umfangreichen Werk hingehört.

Kurzes Fazit: Irrgangs Rezension wird der exzellenten Arbeit Krauses nur teilweise gerecht.

Ius veritatis

Die Juden sind weder im Besitz der Wahrheit noch ist sie ihr Eigentum. Sie haben sie auch nicht gepachtet, geliehen oder gefunden und sie wurde ihnen weder vererbt noch geschenkt. Das positive Rechtsverhältnis, in dem Juden zur Wahrheit stehen, ist noch gar nicht entwickelt worden. Und wie mit den Juden, so verhält es sich in dieser Hinsicht mit anderen Religionen und Völkern.

Gregor Brand - Aphoristiker & Philosoph

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